Kurzbeschreibung:
Erziehungsbeistandschaft (EB) gem. § 30 SGB VIII soll vorrangig bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen von Kinder und Jugendlichen unterstützen und unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung von Jugendlichen fördern. Der Auftrag der EB besteht in der Klärung und Bearbeitung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) gem. § 31 SGB VIII soll - insbesondere durch intensive Betreuung und Begleitung - Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Lösung von Konflikten unterstützen; sie stärkt durch die gezielte Verbindung von sozialpädagogischen, alltagspraktischen und lebensweltorientierten Hilfen die Selbsthilfekompetenzen der gesamten Familie.
Ziele:
Ziele für Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen der EB
eigenständige Lebensführung
Entwicklung von angemessener Tages- und Wochenstruktur
schulische/berufliche Integration
Stabilisierung der persönlichen Situation
Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
Schuldenvermeidung und -abbau
Umgang mit Behörden und anderen offiziellen Stellen
Erarbeitung von angemessenen Konfliktlösungsstrategien
Integration in das soziale Umfeld, Erweiterung des sozialen Netzwerkes
Abwendung/Überwindung von akuten Krisensituationen
Hinführung zu straf- und gewaltvermeidendem Verhalten
Ziele für Familien im Rahmen einer SPFH
Stärkung/Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Familie und der damit verbundenen Sicherung des Verbleibs des Kindes in der Familie
Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Eltern und kindgerechte Gestaltung der Lebensbedingungen in der Herkunftsfamilie, um eine Rückführung eines in einer stationären HzE untergebrachten Kindes zu ermöglichen
Sicherung elementarer Grundbedürfnisse der Kinder
Verbesserung der Versorgungssituation der Kinder
Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse der Familie (z. B. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung, Bildung)
Stärkung/Verbesserung des Erziehungsverhaltens und der Erziehungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie
Stärkung der Elternverantwortung
Erschließung, Wiedergewinnung und Erweiterung der familiären Ressourcen
Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Familien
Stärkung des Selbstwertgefühls und der positiven emotionalen Beziehung untereinander
Integration in das soziale Umfeld; Erweiterung des sozialen Netzwerkes
Befähigung der Familienmitglieder zu Krisenmanagement und Problemlösung
Hilfe zur Selbsthilfe
Info:
Für diese Angebote haben wir mit dem Landkreis Kassel Einzelvereinbarungen gemäß § 77 u. §78 b (3) SGB VIII abgeschlossen.
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