Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt
Kurzbeschreibung:
Wesentliches Ziel des „Begleiteten Umgangs“ ist es, bestehende Konflikte zu reduzieren und die Beteiligten baldmöglichst zu befähigen, den Umgang zwischen Kind und Eltern/Umgangsberechtigten in eigener Verantwortung zu gestalten. Die Eltern/Umgangsberechtigten sollen dazu angehalten werden, ihre Probleme miteinander von der Elternebene zu trennen. Ihre Kompetenz, die Bedürfnisse des Kindes von den eigenen zu unterscheiden und zum Wohle des Kindes Lösungen zu erarbeiten, soll idealtypischerweise zum Ende des Arbeitsprozesses nachhaltig gestärkt sein.
Gleichzeitig soll das Kind darin gestärkt werden, allen Beteiligten gegenüber seine Bedürfnisse und sein Empfinden mitzuteilen. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Rahmenbedingungen, die Sicherheit und Wohlergehen für das Kind sowie den Schutz aller beteiligten Personen während der Besuchskontakte gewährleisten.
Das Angebot ermöglicht Umgangskontakte, die in ungeschützter Umgebung nicht
zustande kämen (häusliche und familiäre Gewaltproblematik), soweit sie im Interesse des Kindes liegen.
Es geht beim „Begleiteten Umgangs“ um das Ermöglichen von Eltern-Kind-Kontakten in Situationen, in denen eine direkte Gefährdung des Kindes seitens des umgangsberechtigten Elternteils nicht ausgeschlossen werden kann. Die Begleitperson ist während der Eltern-Kind-Kontakte ständig anwesend und beobachtet direkt oder indirekt deren Interaktion. Der Schutz des Kindes hat absolute Priorität. Unter anderem deshalb findet der „Begleitete Umgang“ nicht im öffentlichem Raum statt. Interventionen zum Schutz des Kindes erfolgen in erster Linie auf der Eltern-Kind-Ebene während der Umgangskontakte.
Beim „Begleiteten Umgang“ stellt das Institut Nomos eine begleitende Beratung der Sorge-/Umgangsberechtigten sicher. Ziel dieser Beratung ist es, die Beziehungssituation des Kindes zu verbessern bzw. mit den Beteiligten gemeinsam Strategien zu entwickeln, die ein kindeswohlgefährdendes Verhalten nicht mehr aufkommen lassen. Die Notwendigkeit des Einsatzes der zusätzlichen Beratung der Sorge-/Umgangsberechtigten ist im Rahmen der Auftragsklärung durch die fallzuständige Fachkraft des ASD/PKD festzulegen und mit dem Leistungserbringer verbindlich zu vereinbaren. Wesentliche Inhalte der Beratung sind:
Wir setzen für die Elternarbeit ein Berater-Tandem, bestehend aus einer weiblichen und einem männlichen Mitarbeiter/in ein.
Rechtsgrundlage:
§18 SGB VIII
Fachkräfte
Der begleitete Umgang wird von zwei pädagogischen Fachkräften (Dipl. Soz.päd./arb.) mit Zusatzqualifikationen als zertifizierte AAT-Trainer*in, systemische Berater*in, Multi-Familien-Therapeut*in, Marte-Meo Therapeut*in, Sexualberater*in und mit Erfahrung in der Jugendstraffälligenhilfe, Kinder-Jugend u. Familienhilfe, Beratung und mit der „Täterarbeit häusliche Gewalt“ durchgeführt.
Info
Für dieses Angebot haben wir mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
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