Kurzbeschreibung
Die Betreuungsweisung (BTW) wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die durch schwerwiegendes oder wiederholtes delinquentes Verhalten aufgefallen sind und möglicherweise von einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedroht sind. Die nach dem JGG verurteilten jungen Menschen haben dabei keine Bagatelldelikte begangen sondern Straftaten mittlerer Deliktschwere. Die Betreuungsweisung adressiert Jugendliche und Heranwachsende, die auf Grund ihrer individuellen Problematik z.B. legaler oder illegaler Suchtmittelkonsum oder Schulden eine intensive Einzelbetreuung durch eine/ einen BetreuungshelferIn über einen längeren Zeitraum hinweg benötigen. Die Betroffenen werden individuell beraten und unterstützt.
Ziele:
insbesondere durch:
Die Betreuungsweisung nimmt als Sanktionsform einen hohen Stellenwert ein, da sie eine gute – am Einzelfall orientierte – Alternative zur Jugendstrafe ist. Sie bietet in pädagogischer, perspektivischer und zielorientierter Form gute Interventionsmöglichkeiten.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 JGG Abs. 1, Nr. 5 sowie die §§ 30, 41 SGB VIII.
Info
Für dieses Angebot haben wir mit dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
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